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Webcam Bodensee 07.09.2010 15:40
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Neue Kraft sammeln!

Die schönste Zeit des Jahres - Pflegende Angehörige brauchen Ferien
aus dem seehas-Magazin 7-8-9 06

Auch pflegende Angehörige brauchen wie jeder andere auch Urlaub, endlich Ruhe haben, ausschlafen, ausspannen. Urlaub von der Pflege heißt neue Kraft tanken. Erster Schritt zum entspannten Urlaub ist eine gute Planung im Vorfeld.
Pflegende Angehörige gehen oft an die Grenzen ihrer Belastbarkeit, das bedeutet Arbeit und Präsenz rund um die Uhr. Auch wenn sie sich täglich eine kleine Verschnaufpause von ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gönnen, droht vielen körperliche und seelische Erschöpfung, wenn sie sich nicht wenigstens einmal im Jahr eine längere Auszeit gönnen. Häufig pflegen die Angehörigen schon sehr lange und sind daher besonders belastet. Viele leiden unter orthopädischen Beschwerden oder Schlafstörungen, haben Herz-Kreislauf- oder psychische Probleme. Um die häusliche Pflege auf Dauer zu sichern, ist es sinnvoll, im Gespräch mit dem Arzt und der Krankenkasse zu klären, ob möglicherweise sogar eine ambulante Vorsorge- oder Rehakur der richtige Weg ist. Die Krankenkasse zahlt dann einen bestimmten Betrag täglich zur Unterkunft dazu und übernimmt einen Teil der Anwendungskosten.
Pflegende Angehörige brauchen jährlich eine Auszeit von drei bis vier Wochen, sonst droht das Burnout-Syndrom. Burnout ist in aller Munde, aber deshalb noch lange keine Diagnose - noch nicht. Es ist aber sehr wohl ein beklagenswerter Zustand, der immer häufiger wird. Und der verhängnisvolle Konsequenzen für den Betroffenen und sein Umfeld hat: Beruf, Partnerschaft, Familie, Freundeskreis, nicht zuletzt für die Gesundheit.
Unter Burnout (engl.: to burn out = ausbrennen) verstand man ursprünglich die negativen Folgen der beruflichen (Über-) Beanspruchung mit gemütsmäßiger Erschöpfung, innerer Distanzierung und schließlich Leistungsabfall. Oder - wie es früher beschrieben wurde -, ein "Stresssyndrom der helfenden Berufe" bzw. auf einen kurzen Nenner gebracht: "Die Folgen von schlechten Bedingungen, unter denen viele Leute tätig sind".

Urlaub mit Pflege
Die erste Frage, die sich jedoch Pflegende aufrichtig stellen sollten: Möchte ich allein oder mit meinem pflegebedürftigen Angehörigen verreisen? Immer mehr Anbieter bieten Urlaub im Doppelpaket für Pflegende und Angehörige an. Genau wie zu Hause kümmert sich der Angehörige im Hotel, der Ferienwohnung oder auch in der Kurklinik in weiten Teilen selbst um die Pflege. Wenn er jedoch zum Schwimmen geht oder Zeit für seine Kuranwendungen braucht, helfen die Mitarbeiter des Hauses oder auch ein ambulanter Pflegedienst aus. Wer lieber allein verreisen möchte, sollte mit dem Pflegedienst absprechen, wie die Versorgung des Angehörigen gewährleistet werden kann: Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson besteht ein Anspruch auf eine professionelle Pflegevertretung – auf die so genannte Ersatzpflege – für bis zu vier Wochen im Gesamtwert von 1.442 Euro pro Jahr.
Helfen Verwandte oder Bekannte während der Urlaubszeit aus, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld weiter. Entstehen der Aushilfe Kosten, wie etwa Verdienstausfall oder Fahrgeld, kann bei der Pflegekasse zusätzlich ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden (der üblicherweise auch gewährt wird).
Für eine kurzzeitige Heimunterbringung, der so genannten Kurzzeitpflege, zahlt die Pflegekasse ebenfalls. Die Höchstsumme beträgt auch hier 1.432 Euro. Große bürokratische Hürden, diesen Unterstützungsbetrag zu erhalten, gibt es erfahrungsgemäß nicht. Im Gegenteil: Selbst wenn die Kurzzeitpflege um drei oder vier Tage verlängert werden muss, sind viele Pflegekassen bereit, trotzdem weiter zu zahlen. Ob sommers oder winters, ob ins Gebirge, ans Meer, in eine Großstadt, eine Therme oder auf einen Kulturtrip – nicht nur Sie, sondern auch die zu pflegende Person wird davon profitieren, wenn Sie mit neuen Kräften von der Reise zurückkommen. Eines sollte man im wohlverdienten Urlaub auf jeden Fall vermeiden: ständig daran zu denken, ob zu Hause alles in Ordnung ist.


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